Unsere Kirchenverwaltung

Auf diesen Seiten werden wir Sie über die aktuelle Arbeit der Kirchenverwaltungen informieren.

Nachstehend finden Sie die Aufgaben der Kirchenverwaltung und deren Zusammensetzung in der aktuellen Wahlperiode 2012 - 2018.

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei.

Damit obliegen ihr folgende Aufgaben:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens. Hierzu gehören alle Gebäude des Pfarrareals (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus mit Wohnung und Diensträumen, Jugendräume, Kindergarten) einschließlich Inventar
  • Aufstellung und Beschluss über den jährlichen Haushaltsplan, Fertigung der Jahresabschlüsse
  • Pflege und  Unterhalt aller zum Pfarrzentrum gehörenden Einrichtungen, der Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Kirchenraumes
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
  • Aufwendungen für die Gottesdienstgestaltung und Seelsorge
  • Entscheidung über die Verwendung von eingehenden Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Entscheidung über Personalangelegenheiten der Angestellten der Kirchenstiftung (z.B. Organisten, Mesner u.ä.), Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen


Die Kirchenverwaltung besteht aus

  • den Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand
  • den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Ihre Zahl beträgt in den Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier, bis zu 6000 Katholiken sechs und mit mehr als 6000 Katholiken acht. Die Kirchenverwaltung kann auf Vorschlag des Kirchenverwaltungsvorstandes aus den wählbaren Mitgliedern der Kirchengemeinde bis zu zwei weitere Mitglieder berufen.

 

KV St. Barbara

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung St. Barbara

  • Richard Huber
  • Susanne Meier
  • usw

KV St. Martin

  • Bernhard Amthor
  • Manfred Hahn
  • usw

 

KV St. Laurentius

  • Susi Ankenbauer
  • Richard Buchner
  • usw