Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig. Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Priester erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
Bedeutung
Das Wort „Ehe“ leitet sich von althochdeutsch „ewa“ = „Vertrag“ bzw. mittelhochdeutsch „ewe“ = „Gesetz“ ab.
Voraussetzung
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss geschlossen worden sein
- der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
- die wesentlichen Merkmale einer Ehe müssen beachtet werden; dazu zählen
- - ihre Unauflöslichkeit
- - die Bereitschaft, Eltern zu werden
- - die Treue der Ehepartner
- zwei Trauzeugen müssen benannt werden, dabei ist es nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
Konfessionsübergreifende Ehe
Bei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu lassen und in katholischem Glauben zu erziehen.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden.